Aktualisiert am 20. Oktober 2026

Krankenkasse wechseln für 2027: Fristen, Kündigung und Fallen

Deine Krankenkasse muss dir die Prämie 2027 spätestens am 31. Oktober mitteilen. Ob die Prämie steigt oder nicht: Du kannst auf den 1. Januar wechseln. Deine Kündigung muss spätestens am 30. November 2026 bei deiner jetzigen Kasse eintreffen. Es zählt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.

Die drei wichtigen Daten

DatumWas du tust
Vor dem 15. NovemberDu schickst deine Kündigung eingeschrieben, um Spielraum zu haben (Empfehlung des BAG)
30. NovemberLetzter Tag, an dem deine Kündigung bei der jetzigen Kasse eintreffen muss
1. Januar 2027Du bist bei deiner neuen Kasse versichert

Die Schritte, der Reihe nach

  1. Vergleiche auf Priminfo, dem offiziellen Vergleich des Bundes. Wähle zuerst dein Modell (Hausarzt, Telmed, freie Arztwahl), dann deine Franchise, dann die günstigste Kasse für dieses Modell.
  2. Melde dich an bei der neuen Kasse, am besten ebenfalls eingeschrieben, mit gewünschter Franchise und Beginn (1. Januar 2027). In der Grundversicherung muss sie dich ohne Vorbehalt und ohne Wartefrist aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit, und ohne Gesundheitsfragebogen.
  3. Kündige schriftlich bei deiner jetzigen Kasse, eingeschrieben. Bewahre eine Kopie und die Quittung der Post auf. Offizielle Briefvorlagen gibt es auf Priminfo und auf der Website des Kantons Genf.

Deine alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse bestätigt, dass du versichert bist: Du stehst also nie ohne Versicherung da. Antwortet die neue Kasse nicht, frag nach: Ohne ihre Bestätigung bleibst du bei der alten Kasse und zahlst die alte Prämie.

Die Fallen, die einen Wechsel verhindern

  • Unbezahlte Rechnungen: Schuldest du Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten, die spätestens am 30. November gemahnt wurden und am 31. Dezember noch offen sind, bleibst du bei deiner alten Kasse.
  • Die Zusatzversicherung: Wer die Grundversicherung kündigt, kündigt nicht die Zusatzversicherung, und deren Fristen in den Bedingungen enden oft viel früher. Du kannst sie problemlos bei der alten Kasse behalten. Achtung: Eine Zusatzversicherung darf Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen, also kündige sie nie, bevor die neue dich schriftlich aufgenommen hat.
  • Die Franchise: Willst du sie senken, muss dein schriftlicher Antrag spätestens am 30. November eintreffen (bei der neuen Kasse, wenn du wechselst); erhöhen kannst du sie bis zum 31. Dezember.

Du kannst auch sparen, ohne die Kasse zu wechseln

Der Wechsel von der freien Arztwahl zu einem Hausarzt-, Telmed- oder Apothekenmodell ist jederzeit im Jahr möglich. Oft ist das die einfachste Ersparnis. Andere Modellwechsel gelten ab 1. Januar, schriftlich spätestens bis 30. November.

Und auf den 1. Juli?

Mit der Franchise von CHF 300 und freier Arztwahl kannst du die Kasse auch auf den 1. Juli wechseln: Deine Kündigung muss dann spätestens am 31. März eintreffen.

Bist du Grenzgänger?

Wenn du die KVG-Versicherung gewählt hast (und nicht die französische CMU), gelten die gleichen Regeln, mit Prämien für «Wohnsitz in Frankreich». Für 2027 reichen sie von CHF 209.30 (Helsana) bis CHF 823.10 (KPT) pro Monat für Erwachsene ab 26 Jahren, Standardmodell, ohne Unfalldeckung.

Wähle Modell und Franchise mit unserer Krankenkassen-Seite und vergleiche dann die Prämien auf Priminfo.

Modell und Franchise wählen

Quellen